Erste Hilfe im Unternehmen: Ausstattung, Pflichten und Organisation

Erste Hilfe im Unternehmen: Ausstattung, Pflichten und Organisation

von Anna Ullmann am Jan 09, 2026
WIEPA PRAXISRATGEBER

Erste Hilfe im Unternehmen richtig organisieren

Von Ersthelfern und Verbandkästen bis zur Dokumentation: So entsteht eine belastbare Erste-Hilfe-Organisation, die im Notfall funktioniert und im Alltag prüfbar bleibt.

Kurz gesagt: Betriebliche Erste Hilfe besteht nicht nur aus einem Verbandkasten. Unternehmen müssen Gefährdungen beurteilen, ausreichend Ersthelfer benennen und ausbilden, geeignetes Material bereitstellen, Standorte kennzeichnen, Hilfeleistungen dokumentieren und die Ausstattung regelmäßig kontrollieren. Umfang und Organisation richten sich nach Betriebsart, Beschäftigtenzahl, räumlicher Struktur und konkreten Risiken.

Welche Bestandteile gehören zur betrieblichen Ersten Hilfe?

Eine wirksame Organisation verbindet Menschen, Material und klare Abläufe. Erst wenn alle drei Bereiche zusammenpassen, ist Hilfe schnell verfügbar. Besonders bei mehreren Etagen, Außenstellen, Werkstätten oder großen Gebäuden reicht ein zentraler Kasten oft nicht aus.

Baustein Was praktisch erforderlich ist Typischer Fehler
Ersthelfer Ausreichende Zahl ausgebildeter und regelmäßig fortgebildeter Personen pro Schicht und Standort Urlaub, Krankheit oder Schichtbetrieb werden nicht berücksichtigt
Erste-Hilfe-Material Geeignete Verbandkästen, ergänzende Ausstattung nach Gefährdungsbeurteilung und zugängliche Standorte Material ist abgelaufen, unvollständig oder verschlossen
Kennzeichnung Gut sichtbare Rettungszeichen, Aushänge und verständliche Wege Beschilderung ist nur aus einer Richtung erkennbar
Alarmierung Notrufmöglichkeiten, interne Meldewege und klare Verantwortlichkeiten Niemand weiß, wer Einweiser oder Ansprechpartner ist
Dokumentation Vertrauliche Aufzeichnung jeder Erste-Hilfe-Leistung und sichere Aufbewahrung Kleine Verletzungen werden gar nicht erfasst

Wie viele Ersthelfer braucht ein Unternehmen?

Nach den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung gilt grundsätzlich: Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als zwanzig anwesenden Versicherten werden in Verwaltungs- und Handelsbetrieben grundsätzlich fünf Prozent, in sonstigen Betrieben zehn Prozent als Ersthelfer angesetzt. Entscheidend ist die Zahl der tatsächlich anwesenden Personen. Deshalb müssen Schichten, Urlaub, Homeoffice, Außendienst und Krankheitsausfälle mitgedacht werden.

Praxisregel: Planen Sie nicht auf Kante. Ein nominell ausreichender Ersthelferbestand hilft wenig, wenn an einem Freitagabend oder in einer Außenstelle niemand verfügbar ist.

Verbandkasten auswählen und richtig platzieren

Die benötigte Anzahl und Art der Verbandkästen richtet sich nach Betriebsgröße, Tätigkeiten und räumlichen Bedingungen. Für viele Arbeitsstätten werden kleine Verbandkästen nach DIN 13157 oder große Verbandkästen nach DIN 13169 eingesetzt. Die Norm allein ersetzt jedoch nicht die Gefährdungsbeurteilung. In Küchen, Werkstätten, Laboren, Produktion oder Außendienst können zusätzliche Produkte sinnvoll oder erforderlich sein.

Auf diese Punkte kommt es an

  • Schnelle Erreichbarkeit: Material muss ohne lange Wege erreichbar sein.
  • Freier Zugang: Keine Lagerung hinter verschlossenen Türen oder zugestellten Schränken.
  • Schutz: Sauber, trocken und vor schädigenden Einflüssen geschützt lagern.
  • Kennzeichnung: Standort mit Rettungszeichen markieren.
  • Kontrolle: Vollständigkeit, Verpackungen und Verfallsdaten dokumentiert prüfen.

Erste Hilfe in Betrieben mit mehreren Standorten

Bei Filialen, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Baustellen oder dezentralen Büros sollte jeder Standort eine eigene Mindestorganisation besitzen. Zentraler Einkauf kann Artikel und Prüfroutinen standardisieren, die Verantwortung vor Ort aber nicht ersetzen. Sinnvoll sind einheitliche Checklisten, feste Prüfintervalle, definierte Nachfüllsets und ein benannter Verantwortlicher pro Gebäude oder Bereich.

Dokumentation und Datenschutz

Auch kleinere Hilfeleistungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden, weil daraus später Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung entstehen können. Die Aufzeichnungen enthalten Gesundheitsdaten und sind daher vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ein offen einsehbares Verbandbuch ist ungeeignet. Digitale oder papiergebundene Lösungen sollten Zugriffsrechte, Aufbewahrung und sichere Entsorgung berücksichtigen.

Umsetzungsplan in sieben Schritten

  1. Gefährdungsbeurteilung und räumliche Struktur prüfen.
  2. Anwesende Beschäftigte je Schicht und Standort ermitteln.
  3. Ersthelferbedarf festlegen und Ausfälle einplanen.
  4. Verbandkästen und ergänzende Ausstattung bestimmen.
  5. Standorte, Rettungszeichen und Alarmwege festlegen.
  6. Monatliche Sichtkontrolle und dokumentierte Vollprüfung organisieren.
  7. Nach Verbrauch sofort nachfüllen und Unterweisungen wiederholen.

Häufige Fragen

Wie oft müssen Ersthelfer fortgebildet werden?

Die Fortbildung erfolgt üblicherweise in Zeitabständen von zwei Jahren. Zuständig sind ermächtigte Ausbildungsstellen.

Muss jede kleine Verletzung dokumentiert werden?

Ja. Auch geringfügige Erste-Hilfe-Leistungen sollten dokumentiert werden, damit ein späterer Zusammenhang mit gesundheitlichen Folgen nachweisbar bleibt.

Darf ein Verbandkasten abgeschlossen sein?

Er muss im Notfall schnell und ohne vermeidbare Verzögerung erreichbar sein. Eine Aufbewahrung, die den Zugang praktisch behindert, ist daher ungeeignet.

Braucht jedes Stockwerk einen eigenen Verbandkasten?

Das hängt von Wegen, Betriebsgröße und Gefährdungen ab. Die Gefährdungsbeurteilung muss sicherstellen, dass Hilfe schnell erreichbar ist.

Ist ein Defibrillator Pflicht?

Eine allgemeine Pflicht für jeden Betrieb besteht nicht. Je nach Gefährdungsbeurteilung, Publikumsverkehr, Betriebsgröße und Rettungsdienst-Zeiten kann ein AED dennoch sinnvoll sein.

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Quellen und weiterführende Informationen

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