Gesetzliche Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung

Verbraucherinnen und Verbraucher haben beim Kauf von Waren gesetzliche Gewährleistungsrechte. Diese Rechte bestehen unabhängig von zusätzlichen freiwilligen Garantien eines Herstellers oder Verkäufers.

Ihre gesetzlichen Rechte

Wenn eine gekaufte Ware mangelhaft ist, stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu. In der Europäischen Union besteht für Waren grundsätzlich eine gesetzliche Mindestgewährleistungsfrist von zwei Jahren.

EU Gewährleistungsmitteilung

Die Europäische Union stellt eine einheitliche Gewährleistungsmitteilung bereit, die Verbraucher über ihre gesetzlichen Rechte informiert.

Offizielle EU Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung ansehen

Gewährleistung bei Wiepa

Bei Fragen zu einem bei uns gekauften Artikel oder zu einem möglichen Gewährleistungsfall können Sie sich direkt an uns wenden. Bitte halten Sie nach Möglichkeit Ihre Bestellnummer oder Ihren Kaufbeleg bereit.

Wiepa Bürofachpartner GmbH
Wiesbaden

Hinweis: Diese Seite dient der Verbraucherinformation und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.